Es
folgen Untersuchungen wie zum Beispiel die Messung der akustisch evozierenden
Potentiale (ERA/AEP). Dabei wird mittels auf die Kopfhaut geklebter Elektroden
untersucht, ob ein Geräusch vom Gehirn verarbeitet wird. Bei Erwachsenen
kann auch ein Promontoriumstest durchgeführt werden. Hierbei wird
untersucht, ob sich der Hörnerv elektrisch stimulieren lässt.
Für den Chirurgen sind die bildgebenden Verfahren wichtig, um sich
eine Vorstellung der anatomischen Verhältnisse des Patienten machen
zu können. Hierbei werden ein Computertomogramm (CT) und eine Magnetresonanzdarstellung
(MRT oder MRI) des Kopfbereiches erstellt, welche Knochen und Weichteile
dreidimensional darstellen. Ein wichtiger Bestandteil der Abklärungsprozedur
ist das Beratungsgespräch, in welchem Patienten und Angehörigen
die Funktionsweise des CIs erklärt wird. Darüber hinaus werden
Ziele, Grenzen und Erwartungen gegenüber dem CI mit allen Betroffenen
besprochen. Wenn nun von Seiten der Ärzte, der Techniker, der Pädagogen
und vor allem des Patienten keine Einwände bestehen, wird bei der
IV und der Krankenkasse ein Gesuch für die Cochlea Implantation eingereicht. |