Die moderne Hörgeräteakustik ist heute in der Lage nahezu jeden Hörgeschädigten adäquat mit Hörgeräten zu versorgen. Bei leicht- bis hochgradige Innenohrschwerhörigkeit stellt eine Hörhilfe in Form eines Hörgerätes immer die beste Lösung dar. Hörgeräte nutzen trotz Erkrankung des Hörorgans immer die natürlichen Funktionen des Innenohres, welches trotz der benötigten Verstärkung ein doch relativ natürliches Hören ermöglicht. Sollte ein Hörverlust jedoch so stark fortgeschritten sein, dass auch ein sehr starkes Hörgerät keinen Nutzen mehr zeigt, so kann ein Cochlea Implantat (CI) angewendet werden. Gleiches gilt natürlich auch für Patienten, die plötzlich ertauben (z.B. auf Grund eines Unfalles) oder sogar taub geboren wurden. In Westeuropa wird im Durchschnitt von 1000 Neugeborenen eines taub geboren.
Stellt der Hals-Nasen-Ohren (HNO) Arzt eine an Taubheit grenzende Hörschädigung fest, so wird der Patient in der Regel an eine HNO Klinik mit CI Erfahrung überwiesen. Während der Abklärungsphase wird eine ganze Reihe von Untersuchungen vorgenommen um den Hörverlust zu bestätigen, und um festzustellen, ob eine CI Operation überhaupt den gewünschten Erfolg bringen wird. In jedem Fall wird versucht ein Tonaudiogramm (sofern messbar) aufzunehmen. Hierbei wird versucht die individuelle Hörschwelle des Patienten festzulegen.
   
 
 
Es folgen Untersuchungen wie zum Beispiel die Messung der akustisch evozierenden Potentiale (ERA/AEP). Dabei wird mittels auf die Kopfhaut geklebter Elektroden untersucht, ob ein Geräusch vom Gehirn verarbeitet wird. Bei Erwachsenen kann auch ein Promontoriumstest durchgeführt werden. Hierbei wird untersucht, ob sich der Hörnerv elektrisch stimulieren lässt. Für den Chirurgen sind die bildgebenden Verfahren wichtig, um sich eine Vorstellung der anatomischen Verhältnisse des Patienten machen zu können. Hierbei werden ein Computertomogramm (CT) und eine Magnetresonanzdarstellung (MRT oder MRI) des Kopfbereiches erstellt, welche Knochen und Weichteile dreidimensional darstellen. Ein wichtiger Bestandteil der Abklärungsprozedur ist das Beratungsgespräch, in welchem Patienten und Angehörigen die Funktionsweise des CIs erklärt wird. Darüber hinaus werden Ziele, Grenzen und Erwartungen gegenüber dem CI mit allen Betroffenen besprochen. Wenn nun von Seiten der Ärzte, der Techniker, der Pädagogen und vor allem des Patienten keine Einwände bestehen, wird bei der IV und der Krankenkasse ein Gesuch für die Cochlea Implantation eingereicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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